Alles aus einer Hand
Steuer- und
Wirtschafts­angelegenheiten
Es gibt Themen, die verlangen einfache und unkomplizierte Antworten. Andere Themen benötigen Branchenkenntnis, Erfahrung und Fachkompetenz. Für alles finden Sie in uns den richtigen Ansprechpartner.
Optimieren Sie Ihre Steuerstrategie
Steuerberatung
Wir sind Experten in der Steuerberatung und beraten Sie von der Gründung Ihres Unternehmens über Investitionsentscheidungen bis hin zu Expansions- oder Exit-Strategien.
Sicher und flexibel
Unsere Steuerberater bieten Ihnen das gesamte Leistungsspektrum einer modernen und digitalisierten Steuerkanzlei. Für sämtliche Dienstleistungsbereiche sichern wir Ihnen ein festes Beratungsteam und einen direkten Ansprechpartner zu, sowohl online als auch vor Ort. Mithilfe der digitalen Zusammenarbeit schaffen wir Ihnen Freiheit und Flexibilität, sodass Sie sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Durch die Automatisierung von Prozessen wird der Datenzugriff einfacher und schneller, die Datenqualität besser und die Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt.
Unsere Mandanten können Ihre Steuerunterlagen bequem online hochladen und unkompliziert mit uns teilen.
Beratung zur Gründung, Umwandlung oder Veräußerung
Rechtsformwahl / Rechtsformwechsel
Steuerplanung
Investitions­entscheidungen
Finanzierungsberatung privater / betrieblicher Bereich
Jahresabschlüsse / Einnahmenüberschussrechnungen
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Strategische Entscheidungen
Betriebswirt­schaftliche Beratung und Wirtschafts­prüfung
Wir unterstützen Sie nicht nur mit dem Pflichtprogramm, sondern auch bei der Entwicklung und Analyse geschäftlicher Chancen. Eine umfassende Wirtschaftsprüfung ist für uns weitaus mehr als die Analyse Ihres Status quo. Unser Fokus liegt auf dem Gesamtbild, um Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung gezielt zu unterstützen.
Professionelle Wirtschaftsprüfung
In der Betriebswirtschaft stehen Unternehmen vor der Herausforderung, das Gleichgewicht zwischen den gesetzlichen Vorschriften und den verschiedenen Interessen der Anteilseigner, Gläubiger und anderen Stakeholdern zu finden. Wir geben Ihnen eine unabhängige Beurteilung Ihrer Pläne und deren Zukunftsfähigkeit. So können wir gemeinsam konkrete Perspektiven für Sie entwickeln und die Risikofelder der unternehmerischen Aktivitäten analysieren. Im Ramen unserer betriebswirtschaftlichen Prüfungen begleiten wir Sie zuverlässig und ganzheitlich, wobei Sie mit unserer gebündelten Kompetenz in Wirtschafts-, Rechts- und Steuerfragen klar im Vorteil sind.
Nutzen Sie unsere Expertise für optimierte Entscheidungen auf der Grundlage gesetzlicher Rahmenbedingungen. Wir stehen Ihnen als Berater und Navigator im dynamischen Wirtschaftsumfeld zur Seite!
Klarheit in Komplexität
Unsere Aufgabe ist es, Komplexität zu reduzieren und die wesentlichen Dinge für Sie auf den Punkt zu bringen. Wir haben die effiziente Durchführung unserer betriebswirtschaftlichen Untersuchungen und die steuerliche Optimierung Ihres Unternehmens fest im Blick. Es ist immer unsere Aufgabe, Verbesserungspotentiale aufzuspüren und zu realisieren.
Als engagiertes Team tauchen wir tief in Ihr Zahlenwerk ein und entwickeln so ein Verständnis für Ihr Business. Nur so funktioniert Beratung auf Augenhöhe!
Abschlussprüfungen
Due-Diligence-Prüfung
Sonderprüfungen
Prüfungsnahe Beratung
Betriebswirtschaftliche Gutachten
Unternehmensbewertungen
Das Recht im Fokus
Rechtsberatung
Wir kennen die geltenden Gesetze und kümmern uns um Ihr Recht im Rahmen unserer Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Jörg Hardenberg. Wir finden für Probleme Lösungen. Schnell. Individuell. Effektiv.
Arbeitsrecht
Datenschutz und Datensicherheit
Geldwäschegesetz
Gesellschaftsrecht
Handels- und Vertragsrecht
Insolvenzrecht
Rechtsanwalt
Vergütungsübersicht
Übersicht über die zu erwartenden Steuerberaterkosten gemäß Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Stand 01.01.2024*
1. Buchhaltung (§§ 4, 16, 33 StBVV):
Die Buchhaltung erfolgt unter Einsatz von „Kontoauszugsmanager“ (Bankdatenimport) und „Unternehmen Online“. Die Vergütung beträgt mtl. 7/10 der nach der StBVV anzuwendenden Tabelle und in Abhängigkeit vom Gegenstandswert (regelmäßig: Jahresumsatz). Ohne Einsatz von Kontoauszugsmanager und Unternehmen Online und bei manueller Erfassung von Kasse, Bank, Kreditoren und Debitoren erhöht sich der Zehntelsatz. Für die Anlagenbuchführung erfolgt keine gesonderte Berechnung.
Unabhängig von Gegenstandswerten beträgt die Mindestgebühr für die Buchhaltung ohne Auslagen und Umsatzsteuer EUR 150,00.
Die erstmalige Einrichtung der Buchführung wird nach Zeitaufwand abgerechnet mit einem Stundensatz von EUR 105,00.
Bezeichnung Vorgenommene Tätigkeit Gegenstandswert/
Jahresumsatz bisZehntelsatz StB-
Vergütung
monatlich nettoAuslagen
20 %
max. EUR 20,00Beispiel Nr. 1 Vorgenommene Tätigkeit:Buchführung Gegenstandswert/ Jahresumsatz bis:EUR 150.000,00 Zehntelsatz:7/10 tel StB- Vergütung monatlich netto:EUR 151,90 Auslagen 20% max. 20,-€:EUR 20,00 Beispiel Nr. 2 Vorgenommene Tätigkeit:Buchführung Gegenstandswert/ Jahresumsatz bis:EUR 250.000,00 Zehntelsatz:7/10 tel StB- Vergütung monatlich netto:EUR 209,30 Auslagen 20% max. 20,-€:EUR 20,00 Beispiel Nr. 3 Vorgenommene Tätigkeit:Buchführung Gegenstandswert/ Jahresumsatz bis:EUR 500.000,00 Zehntelsatz:7/10 tel StB- Vergütung monatlich netto:EUR 338,10 Auslagen 20% max. 20,-€:EUR 20,00 Beispiel Nr. 4 Vorgenommene Tätigkeit:Buchführung Gegenstandswert/ Jahresumsatz bis:EUR 1.000.000,00 Zehntelsatz:6/10 tel StB- Vergütung monatlich netto:EUR 493,80 Auslagen 20% max. 20,-€:EUR 20,00 Beispiel Nr. 5 Vorgenommene Tätigkeit:Buchführung Gegenstandswert/ Jahresumsatz bis:EUR 1.500.000,00 Zehntelsatz:5/10 tel StB- Vergütung monatlich netto:EUR 581,50 Auslagen 20% max. 20,-€:EUR 20,00 Beispiel Nr. 6 Vorgenommene Tätigkeit:Buchführung Gegenstandswert/ Jahresumsatz bis:EUR 3.000.000,00 Zehntelsatz:4/10 tel StB- Vergütung monatlich netto:EUR 873,20 Auslagen 20% max. 20,-€:EUR 20,00 Ferner wird eine Auslagenpauschale von bis zu EUR 20,00 je Auftragsposition in Rechnung gestellt. Kosten
für die Nutzung der IT-Infrastruktur (Datev) werden weiterbelastet zu Selbstkosten.2. Lohn (§§ 4, 16, 34 StBVV):
- Die Vergütung beträgt je Lohnabrechnung eines Arbeitnehmers („AN“)
- Für feste Gehälter / Festlöhne mtl. EUR 18,00 je AN,
- Ggf. erfolgt für variable Gehälter / Löhne ein Zuschlag von EUR 1,00 bis EUR 2,00
- Baulöhne ab EUR 25,00 je AN
- Für An- und Abmeldungen je AN sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen je EUR 18,00
- Abschluss der Lohnkonten, einschließlich Lohnsteuerbescheinigungen, Jahresmeldungen je AN EUR 18,00
- Weitere lohnbezogene Dienstleistungen (z. B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Anträge) werden nach Zeitaufwand abgerechnet mit Stundensatz von EUR 105,00.
- Die erstmalige Einrichtung der Lohnbuchführung wird nach Zeitaufwand abgerechnet mit einem Stundensatz von EUR 105,00.
Ferner wird eine Auslagenpauschale von bis zu EUR 20,00 je Auftragsposition in Rechnung gestellt. Kosten für die Nutzung der IT-Infrastruktur (Datev) werden weiterbelastet zu Selbstkosten.
3. Jahresabschluss und Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§§ 4, 16, 35 StBVV):
Für die Erstellung des Jahresabschlusses wird eine Gebühr gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Mittelgebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung abhängig vom Gegenstandswert/Jahresumsatz berechnet. Erforderliche Vorarbeiten werden nach Stundensatz abgerechnet.
Ferner wird eine Auslagenpauschale von bis zu EUR 20,00 je Auftragsposition in Rechnung gestellt. Kosten für die Nutzung der IT-Infrastruktur (Datev) werden weiterbelastet zu Selbstkosten.
4. Steuererklärungen (§ 24 StBVV):
Für die Erstellung von Steuererklärungen werden die Gebühren abhängig vom Gegenstandswert gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Mittelgebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung berechnet. Erforderliche Vorarbeiten werden nach Stundensatz abgerechnet.
Ferner wird eine Auslagenpauschale von bis zu EUR 20,00 je Auftragsposition in Rechnung gestellt. Kosten für die Nutzung der IT-Infrastruktur (Datev) werden weiterbelastet zu Selbstkosten.
Die laufende Bearbeitung der Veranlagung (z. B. Anforderung von Unterlagen, Aufstellung zusätzlicher Rechengrundlagen, Beantwortung von Fragen des Finanzamtes) wird nach Stundensatz abgerechnet.
5. Stundensätze für weitere Tätigkeiten (§§ 4, 21, 13 StBVV):
Eine Abrechnung nach Stundensätzen erfolgt für Beratungsleistungen. Weiterhin erfolgt eine Abrechnung nach Stundensatz für weitere Tätigkeiten in den Dienstleistungsbereichen Buchhaltung, Lohn, Jahresabschluss, Steuererklärungen (siehe Nr. 1 bis 4), soweit diese nicht auf der Grundlage von Gegenstandswerten berechnet werden.
Darüber hinaus werden weitere Dienstleistungen steuerlicher und nichtsteuerlicher Art (z. B. Herabsetzungsanträge, Prüfung von Bescheiden, Anpassung der Vorauszahlungen, Stundungsanträge, Meldungen an Behörden, Kommunikation mit Banken, Erstellung von Verfahrensdokumentationen, Scan-Service für Buchhaltungsbelege, Einrichtung von Buchhaltungssystemen) ebenfalls nach Stundensätzen
abgerechnet.Diese betragen:
Bearbeiter
VergütungWirtschaftsprüfer / Steuerberater EUR 180,00 bis EUR 250,00 Qualifizierte Fachkraft EUR 105,00 Ferner wird eine Auslagenpauschale von bis zu EUR 20,00 je Auftragsposition in Rechnung gestellt. Kosten für die Nutzung der IT-Infrastruktur (Datev) werden weiterbelastet zu Selbstkosten.
6. Weitere Hinweise
Die oben genannten Honorardarstellungen sind für Aufträge mit durchschnittlichen Anforderungen an uns kalkuliert. Gerne können wir ein individuelles Angebot unterbreiten.