Alles aus einer Hand

Steuer- und
Wirtschafts­ange­legenheiten

Es gibt Themen, die verlangen einfache und unkomplizierte Antworten. Andere Themen benötigen Branchenkenntnis, Erfahrung und Fachkompetenz. Für alles finden Sie in uns den richtigen Ansprechpartner.

3 gut gekleidete Personen stehen an einem Empfangstresen und schauen lächelnd in die Kamera.

Optimieren Sie Ihre Steuerstrategie

Steuerberatung

Wir sind Experten in der Steuerberatung und beraten Sie von der Gründung Ihres Unternehmens über Investitionsentscheidungen bis hin zu Expansions- oder Exit-Strategien.

Sicher und flexibel

Unsere Steuerberater bieten Ihnen das gesamte Leistungsspektrum einer modernen und digitalisierten Steuerkanzlei. Für sämtliche Dienstleistungsbereiche sichern wir Ihnen ein festes Beratungsteam und einen direkten Ansprechpartner zu, sowohl online als auch vor Ort. Mithilfe der digitalen Zusammenarbeit schaffen wir Ihnen Freiheit und Flexibilität, sodass Sie sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Durch die Automatisierung von Prozessen wird der Datenzugriff einfacher und schneller, die Datenqualität besser und die Bearbeitungszeiten deutlich verkürzt.

Unsere Mandanten können Ihre Steuerunterlagen bequem online hochladen und unkompliziert mit uns teilen.

    1. Beratung zur Gründung, Umwandlung oder Veräußerung

    2. Rechtsformwahl / Rechtsformwechsel

    3. Steuerplanung

    4. Investitions­entscheidungen

    5. Finanzierungs­beratung privater / betrieblicher Bereich

    6. Jahresabschlüsse / Einnahmen­überschuss­rechnungen

    7. Finanzbuchhaltung

    8. Lohnbuchhaltung

Strategische Entscheidungen

Betriebswirt­schaftliche Beratung und Wirtschafts­prüfung

Wir unterstützen Sie nicht nur mit dem Pflichtprogramm, sondern auch bei der Entwicklung und Analyse geschäftlicher Chancen. Eine umfassende Wirtschafts­­prüfung ist für uns weitaus mehr als die Analyse Ihres Status quo. Unser Fokus liegt auf dem Gesamtbild, um Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung gezielt zu unterstützen.

Professionelle Wirtschaftsprüfung

In der Betriebswirtschaft stehen Unternehmen vor der Herausforderung, das Gleichgewicht zwischen den gesetzlichen Vorschriften und den verschiedenen Interessen der Anteilseigner, Gläubiger und anderen Stakeholdern zu finden. Wir geben Ihnen eine unabhängige Beurteilung Ihrer Pläne und deren Zukunftsfähigkeit. So können wir gemeinsam konkrete Perspektiven für Sie entwickeln und die Risikofelder der unternehmerischen Aktivitäten analysieren. Im Ramen unserer betriebswirtschaftlichen Prüfungen begleiten wir Sie zuverlässig und ganzheitlich, wobei Sie mit unserer gebündelten Kompetenz in Wirtschafts-, Rechts- und Steuerfragen klar im Vorteil sind.

Nutzen Sie unsere Expertise für optimierte Entscheidungen auf der Grundlage gesetzlicher Rahmenbedingungen. Wir stehen Ihnen als Berater und Navigator im dynamischen Wirtschaftsumfeld zur Seite!

Klarheit in Komplexität

Unsere Aufgabe ist es, Komplexität zu reduzieren und die wesentlichen Dinge für Sie auf den Punkt zu bringen. Wir haben die effiziente Durchführung unserer betriebswirtschaftlichen Untersuchungen und die steuerliche Optimierung Ihres Unternehmens fest im Blick. Es ist immer unsere Aufgabe, Verbesserungspotentiale aufzuspüren und zu realisieren.
Als engagiertes Team tauchen wir tief in Ihr Zahlenwerk ein und entwickeln so ein Verständnis für Ihr Business. Nur so funktioniert Beratung auf Augenhöhe!

Ein Mann sitzt an seinem Schreibtisch, hält einen Kugelschreiber in der Hand und blickt auf einen Hefter. An seinem Handgelenk trägt er eine schicke Uhr.
2 Frauen sitzen an einem großen Konferenztisch in einem Steuerbüro und unterhalten sich.
Ein Mann sitzt an einem Tisch in einem Steuerbüro und erklärt zwei Kunden etwas.
    1. Abschlussprüfungen

    2. Due-Diligence-Prüfung

    3. Sonderprüfungen

    4. Prüfungsnahe Beratung

    5. Betriebswirtschaftliche Gutachten

    6. Unternehmensbewertungen

Das Recht im Fokus

Rechtsberatung

Wir kennen die geltenden Gesetze und kümmern uns um Ihr Recht im Rahmen unserer Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Jörg Hardenberg. Wir finden für Probleme Lösungen. Schnell. Individuell. Effektiv.

  • Arbeitsrecht

  • Datenschutz und Datensicherheit

  • Geldwäschegesetz

  • Gesellschaftsrecht

  • Handels- und Vertragsrecht

  • Insolvenzrecht

Kooperationspartner
Jörg Hardenberg

Rechtsanwalt

Ein Mann in schickem Anzug und Hemd blickt in die Kamera, an seinem Handgelenk trägt er eine schicke Uhr.

Vergütungsübersicht

Übersicht über die zu erwartenden Steuer­berater­kosten gemäß Steuer­berater­vergütungs­verordnung (StBVV), Stand 01.01.2024*

  • 1. Buchhaltung (§§ 4, 16, 33 StBVV):

    Die Buchhaltung erfolgt unter Einsatz von „Kontoauszugsmanager“ (Bankdatenimport) und „Unternehmen Online“. Die Vergütung beträgt mtl. 7/10 der nach der StBVV anzu­wendenden Tabelle und in Abhängigkeit vom Gegenstandswert (regelmäßig: Jahres­umsatz). Ohne Einsatz von Konto­auszugs­manager und Unter­nehmen Online und bei manueller Erfassung von Kasse, Bank, Kreditoren und Debitoren erhöht sich der Zehntel­satz. Für die Anlagen­buch­führung erfolgt keine gesonderte Be­rech­nung.

    Unabhängig von Gegen­stands­werten beträgt die Mindest­gebühr für die Buch­haltung ohne Auslagen und Umsatz­steuer EUR 150,00.

    Die erstmalige Einrichtung der Buchführung wird nach Zeit­aufwand abgerechnet mit einem Stundensatz von EUR 105,00.

    BezeichnungVorgenommene Tätigkeit
    Gegenstandswert/
    Jahresumsatz bis
    ZehntelsatzStB-
    Vergütung
    monatlich netto
    Aus­lagen
    20 %
    max. EUR 20,00
    Bei­spiel Nr. 1Vorge­nom­mene Tätigkeit:BuchführungGegenstandswert/ Jahresumsatz bis:EUR 150.000,00Zehntelsatz:7/10 telStB- Vergütung monatlich netto:EUR 151,90Auslagen 20% max. 20,-€:EUR 20,00
    Bei­spiel Nr. 2Vorgenom­mene Tätigkeit:BuchführungGegenstandswert/ Jahresumsatz bis:EUR 250.000,00Zehntelsatz:7/10 telStB- Vergütung monatlich netto:EUR 209,30Auslagen 20% max. 20,-€:EUR 20,00
    Bei­spiel Nr. 3Vorgenom­mene Tätigkeit:BuchführungGegenstandswert/ Jahresumsatz bis:EUR 500.000,00Zehntelsatz:7/10 telStB- Vergütung monatlich netto:EUR 338,10Auslagen 20% max. 20,-€:EUR 20,00
    Bei­spiel Nr. 4Vorgenom­mene Tätigkeit:BuchführungGegenstandswert/ Jahresumsatz bis:EUR 1.000.000,00Zehntelsatz:6/10 telStB- Vergütung monatlich netto:EUR 493,80Auslagen 20% max. 20,-€:EUR 20,00
    Bei­spiel Nr. 5Vorgenom­mene Tätigkeit:BuchführungGegenstandswert/ Jahresumsatz bis:EUR 1.500.000,00Zehntelsatz:5/10 telStB- Vergütung monatlich netto:EUR 581,50Auslagen 20% max. 20,-€:EUR 20,00
    Bei­spiel Nr. 6Vorgenom­mene Tätigkeit:BuchführungGegenstandswert/ Jahresumsatz bis:EUR 3.000.000,00Zehntelsatz:4/10 telStB- Vergütung monatlich netto:EUR 873,20Auslagen 20% max. 20,-€:EUR 20,00

    Ferner wird eine Auslagen­pauschale von bis zu EUR 20,00 je Auftrags­position in Rechnung gestellt. Kosten
    für die Nutzung der IT-Infra­struktur (Datev) werden weiter­belastet zu Selbst­kosten.

  • 2. Lohn (§§ 4, 16, 34 StBVV):

    • Die Vergütung beträgt je Lohnabrechnung eines Arbeitnehmers („AN“)
    • Für feste Gehälter / Festlöhne mtl. EUR 18,00 je AN,
    • Ggf. erfolgt für variable Gehälter / Löhne ein Zuschlag von EUR 1,00 bis EUR 2,00
    • Baulöhne ab EUR 25,00 je AN
    • Für An- und Abmeldungen je AN sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen je EUR 18,00
    • Abschluss der Lohnkonten, einschließlich Lohnsteuerbescheinigungen, Jahresmeldungen je AN EUR 18,00
    • Weitere lohnbezogene Dienstleistungen (z. B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Anträge) werden nach Zeitaufwand abgerechnet mit Stundensatz von EUR 105,00.
    • Die erstmalige Einrichtung der Lohnbuchführung wird nach Zeitaufwand abgerechnet mit einem Stundensatz von EUR 105,00.

    Ferner wird eine Auslagenpauschale von bis zu EUR 20,00 je Auftragsposition in Rechnung gestellt. Kosten für die Nutzung der IT-Infrastruktur (Datev) werden weiterbelastet zu Selbstkosten.

  • 3. Jahresabschluss und Einnahmen-Überschuss-Rechnung  (§§ 4, 16, 35 StBVV):

    Für die Erstellung des Jahresabschlusses wird eine Gebühr gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Mittelgebühren nach der Steuerberater­vergütungs­verordnung abhängig vom Gegenstandswert/Jahresumsatz berechnet. Erforderliche Vorarbeiten werden nach Stundensatz abgerechnet.

    Ferner wird eine Auslagenpauschale von bis zu EUR 20,00 je Auftragsposition in Rechnung gestellt. Kosten für die Nutzung der IT-Infrastruktur (Datev) werden weiterbelastet zu Selbstkosten.

  • 4. Steuererklärungen (§ 24 StBVV):

    Für die Erstellung von Steuererklärungen werden die Gebühren abhängig vom Gegenstandswert gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Mittelgebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung berechnet. Erforderliche Vorarbeiten werden nach Stundensatz abgerechnet.

    Ferner wird eine Auslagenpauschale von bis zu EUR 20,00 je Auftragsposition in Rechnung gestellt. Kosten für die Nutzung der IT-Infrastruktur (Datev) werden weiterbelastet zu Selbstkosten.

    Die laufende Bearbeitung der Veranlagung (z. B. Anforderung von Unterlagen, Aufstellung zusätzlicher Rechengrundlagen, Beantwortung von Fragen des Finanzamtes) wird nach Stundensatz abgerechnet.

  • 5. Stundensätze für weitere Tätigkeiten (§§ 4, 21, 13 StBVV):

    Eine Abrechnung nach Stundensätzen erfolgt für Beratungsleistungen. Weiterhin erfolgt eine Abrechnung nach Stundensatz für weitere Tätigkeiten in den Dienstleistungsbereichen Buchhaltung, Lohn, Jahresabschluss, Steuererklärungen (siehe Nr. 1 bis 4), soweit diese nicht auf der Grundlage von Gegenstandswerten berechnet werden.

    Darüber hinaus werden weitere Dienstleistungen steuerlicher und nichtsteuerlicher Art (z. B. Herabsetzungsanträge, Prüfung von Bescheiden, Anpassung der Vorauszahlungen, Stundungsanträge, Meldungen an Behörden, Kommunikation mit Banken, Erstellung von Verfahrens­dokumentationen, Scan-Service für Buchhaltungsbelege, Einrichtung von Buchhaltungssystemen) ebenfalls nach Stundensätzen
    abgerechnet.

    Diese betragen:

    Bearbeiter

    Vergütung

    Wirtschaftsprüfer / SteuerberaterEUR 180,00 bis EUR 250,00
    Qualifizierte FachkraftEUR 105,00

    Ferner wird eine Auslagenpauschale von bis zu EUR 20,00 je Auftragsposition in Rechnung gestellt. Kosten für die Nutzung der IT-Infrastruktur (Datev) werden weiterbelastet zu Selbstkosten.

  • 6. Weitere Hinweise

    Die oben genannten Honorardarstellungen sind für Aufträge mit durchschnittlichen Anforderungen an uns kalkuliert. Gerne können wir ein individuelles Angebot unterbreiten.

* Alle Angaben netto zzgl. Umsatzsteuer